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Punkt 1: Kinder an die erste Stelle - sehr wichtige Maßnahme. Punkt 2: Nach Aussage vieler Insider ist das neue Unterhaltsgesetz nur dazu da, den Rechtsanwälten im Lande mehr Arbeit zu verschaffen. Sinngemäß heißt das nichts anderes, dass sich die Anwälte bei den Berufskollegen im Bundestag bedanken, für die neuen ungenauen Gesetze, für deren Auslegung die Anwälte und Gerichte sich erneut lange Zeit nehmen werden. Wie lange Väter für Ihre Ex-Frauen zahlen müssen, geht nämlich nicht vom neuen Gesetz hervor. Dreimal darf man(n) raten, auf wessen Kosten - und vor allem auf wessen Rücken - diese "Rechtsfortbildung" ausgetragen wird. Es werden erneut Urteile "Im Namen des Volkes (aber zu Gunsten des Anwalts)" erlassen. Eines ist jetzt schon sicher: zugunsten des Anwalts ist nicht zum Wohle des Kindes. ... der Rechtsstaat wird's schon richten! (bal. 21.11.07) ![]() Wenn Sie wissen wollen, wer für das neue Unterhaltsgesetz zuständig ist, sollte Sie auf folgender Seite Ihren Kommentar abgeben und die Damen und Herren Abgeordnete persönlich anschreiben. Link: http://www.abgeordnetenwatch.de/familie_senioren_frauen_und_ jugend-810-29.html Zuständig sind somit 21 Frauen und 10 Männer, davon sind 10 Juristen dabei und die werden sich bestimmt nicht die Butter vom Brot nehmen lassen, wenn doch im Scheidungskrieg so viel zu holen ist, gele! So schrieben wir die Anführer des Ausschusses an: Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Singhammer, wie Sie dem Handelsblatt entnehmen können, werden beim neuen Unterhaltsrecht, abermals "Gummiparagrafen" eingesetzt, damit dt. Familienrichter wieder frei nach Lust und Laune entscheiden dürfen, wie lange (i.d.R.) der Mann für seine Ex zahlen muss. siehe, Auszug Handelsblatt, 24. 09.07: Dem voraussichtlichen Kompromiss zufolge soll es bei der Gleichrangigkeit bleiben – allerdings korrigiert durch eine Billigkeitsklausel: In bestimmten Fällen soll der Familienrichter den Unterhalt abweichend verteilen können. Leider schafft es Deutschland nie, Gesetze einfach und transparent zu gestalten. Denn was würden die 27'000 Richter und die 140'000 Anwälten in der BRD dann machen, schriebe man zum neuen Unterhaltsgesetz nur folgendes: - max. 3 Jahre Unterhalt für die/den Ex, bei üblicher 3/7 Nettoberechnung. - Kindesunterhalt bis 18 Jahre, mit Studium verlängert bis max. 23 Jahre. So einfach wäre das ganze! - .... für Jedermann verständlich, aber das wollen Sie doch gar nicht!, eis, 25.09.07 Wenn Sachbearbeiter/innen Beschlüsse schreiben, die gar nicht zulässig sind. lt. Schreiben vom 20.12.2007 AG München mussten wir unsere Beschwerde vom Netz nehmen, was wir natürlich auch sofort umsetzten. Jedoch ist es uns nun unklar, ob Sachbearbeiter Beschlüsse fassen dürfen oder nicht. Ein Anwalt sagte uns nein das GG auch - aber das AG beschrieb, dass es zulässig sei. Einer Klärung gehen wir nach. i.A. Eisner Peter Bundesvorsitzender Männerpratei, 22.12.2007 Wie die Deutsche Justiz mit zweierlei Maß mißt! Göttinger Tageblatt Seite 6 vom 22.10.2007 Mutter muß nicht in Haft, Haftbefehl abgelehnt! Ilsenburg* (ap/lni). *Niedersachsen/Harz Eine Mutter (23 Jahre) hat ihr Kind direkt nach der Geburt in einen Bach geworfen. Tot ! Die/der Richter des zuständigen Amtsgerichts Wernigerode lehnten den Erlaß eines Haftbefehls mangels Haftgründen ab ! In Untersuchungshaft muß die 23 jährige Frau trotz ihres Geständnisses aber nicht. Nach Auffassung des Gerichts/der Richter sei von einem minderschweren Fall des Totschlags auszugehen, so daß der Haftgrund der Schwerkriminalität nicht vorliege! Laut Bericht Solinger Tageblatt vom Mo. 29. Okt. 2007 braucht eine 39 jährige Frau aus Neudietendorf bei Gotha ebenfalls nicht in Haft, weil sie ihr Neugeborenes ja nur in einer Plastiktüte erstickt und in den Müll geworfen hat, meinte der zuständige Gothaer Richter ! So nun zum (Rechtstrottel) Mann! Der Solinger Rentner Werner K. (63) soll im Auftrag der GEZ für 6 Monate in „Erzwingungshaft“ (Haftbefehl bereits ausgestellt!), weil er ca. 85 Euro Rundfunkgebühr nicht bezahlen kann! Ein wehrloses, gerade geborenes Kind umzubringen ist nach dem Verständnis Deutscher Richter keine Schwerkriminalität, reicht als Haftgrund offensichtlich nicht aus. Aber ca. 85 Euro GEZ- Gebühren fürs Radiohören nicht bezahlen (können) , ist derart schwerst-kriminell, daß Solinger Richter auf Antrag der VIS ( Vollstreckung Inkasso Solin-gen ) Herrn H. Splittgerber und Herrn G. Birkenbeul sowie dem Obergerichts-vollzieher R. H. Meisen einen Haftbefehl auf bis zu 6 Monaten Erzwingungshaft gegen einen Rentner ausstellten, der nur ca. 850 Euro Rente bezieht, was der GEZ/ARD und allen „Vollstreckern“ bekannt ist. Der Rentner müßte mit einem unterhaltspflichtigen Kind ohnehin gebührenbefreit sein. Alles klar oder? Der frühe Vogel fängt den Wurm, so heißt ein berühmtes Sprichwort. Wer zuerst die Weichen stellt, hat einfach im Rechtsstreit dann die besseren Chancen. Meistens sind dies die Frauen, die agieren, die Männer haben dann nur noch die Möglichkeit zu reagieren und laufen den Aktionen der Frauen hinterher. Bei frühzeitiger Beratung durch den Anwalt können viele Dinge vorab in die richtigen Bahnen gebracht werden. Hinsichtlich elterlicher Sorge und Umgangsrecht können z. B. frühzeitige Gespräche mit dem Jugendamt, noch bevor es zur Scheidung kommt, die Jugendamtsachbearbeiter durchaus auf die Seite der Männer ziehen. Es beeindruckt einen Sachbearbeiter beim Jugendamt durchaus, wenn sich ein Vater vorab beraten lässt, was denn nun mit Sorge und Umgang im Scheidungsfall geschehen könnte und wie er das beste für das Kindeswohl in dieser Situation erreichen kann und hier mit seinem Kind in der Situation umgehen soll. Der Anwalt kann den Mandanten, der sich einer künftigen Scheidung ausgesetzt fühlt, auch in wirtschaftlicher Hinsicht weichenstellend und schadensbegrenzend beraten. Also Männer: Wartet nicht erst bis die Frauen aktiv werden. Selbst mit der besten Verteidigung lässt sich ein Spiel nicht gewinnen. Angriff ist immer noch die beste Verteidigung. |