Startseite
![]()
Top 10
![]()
Kampagnen
![]()
Europa
![]()
Ländersache
![]()
Man glaubt es kaum
![]()
Schreiben an Politiker
![]()
BRD Gesetze
![]()
Unser Team
![]()
Mitglied werden
![]()
Medien
![]()
Themen
![]()
Downloads
![]()
Mitgliederbereich
![]()
Parteiprogramm
![]()
Bundessatzung
|
Den Bürgern ist es nicht gestattet, sich mit Gewaltmitteln zur Wehr zu setzen - außer in Notsituationen - sondern sie sind darauf verwiesen, bei den staatlichen Organen Schutz und Hilfe zu suchen. Im Gegenzug garantiert der Staat diesen Schutz und die erforderliche Hilfe. Viele Gerichtsurteile lassen nun vermuten, dass dieser Schutz für Väter und Kinder nicht ausreichend garantiert ist. Gerade Väter müssen sich vom Gesetzgeber und von der Exekutive und Judikative im Stich gelassen fühlen. Sie fühlen sich in ihren speziellen Nöten und Sorgen nicht wahr- und ernstgenommen. Die (nicht nur leibliche) Vaterschaft wird in vielen Punkten angegriffen, sogar von staatlichen Organen, die eigentlich zum Schutz verpflichtet wären. Leider wird laut Grundgesetz auch nur der Mutterschaft ein besonderer Schutz vergönnt. Besonders schutzlos sind aber auch die Kinder. Durch viele Urteile muss der Eindruck entstehen, dass Kinder als das persönliche Eigentum der Mütter gelten. Väter sind hier ausgegrenzt und Kinder bleiben ausgeliefert. Diese Petition greift als Beispiel besonders milde Strafen bei Kindesmord und -Misshandlung durch Mütter heraus. Diskussionen über häusliche Gewalt blenden diese Problematik meist völlig aus, obwohl Kinder häuslicher Gewalt am häufigsten ausgesetzt sind - im Gegensatz zu Frauen, Senioren und Männern. Die schlimmste Form der häuslichen Gewalt durch Mütter, der Kindesmord, wird aber in unseren Augen vergleichsweise milde bestraft, durch viel zu viele andere Faktoren milder beurteilt oder gar deutlich mit “Überforderung” oder "Verzweiflung" der Mutter vorschnell entschuldigt. Die Vorgeschichte der Mutter wird dazu benutzt, ihre Tat zu relativieren, während die Vorgeschichte von Vätern bei ähnlichen Straftaten kaum Berücksichtigung findet. Hier wird gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoßen. Das Geschlecht der TäterInnen darf nicht den Ausschlag geben, bei der Beurteilung einer Gewalttat gegen Kinder. Der Schutz des Kindes muß hier Vorrang haben. Andere Faktoren im Strafgesetz erschweren ebenfalls eine Verurteilung und Überführung bei Kindstötungen. Dadurch kann bei Frauen der Eindruck entstehen, dass ihre Straftaten milder beurteilt und leichter entschuldigt werden. Ein wichtiger Teil der Schutzfunktion geht dadurch verloren, denn auch die Angst vor Strafe sollte bei erwachsenen Menschen das Verhalten beeinflussen. Als Beispiele mögen folgende Fälle dienen: Der Freispruch einer Mutter nach Doppelmord an ihren Kindern: Mutter erstach ihre Kinder - warum sie dennoch auf freiem Fuß bleibt: Keine „Wiederholungsgefahr“, da beide Kinder bereits tot http://www.abendblatt.de/daten/2004/09/03/336614.html Das milde Urteil für eine Mutter nach Kindsmord: Thüringische Landeszeitung 16.07.03 http://www.bild.t-online.de/BTO/news/2003/07/17/baby__mord/baby__mord.html Der drohende Freispruch bzw. das drohende milde Urteil in einem besonders krassen Fall: (Neun) Tote Babys sind kein Beweis http://archiv.tagesspiegel.de/archiv/21.11.2005/2187082.asp Unsere Forderungen: 1) Eine Überprüfung, in welchem Maße Männer und Frauen bei Kindsmord unterschiedlich verurteilt wurden 2) Eine Überprüfung, warum und in welchem Maße Frauen deutlich häufiger als “psychisch krank” oder “überfordert” und damit “teilweise schuldunfähig” oder schuldunfähig eingestuft werden 3) Eine Studie, die überprüft, inwieweit es Frauen durch ihr Verhalten möglich ist, teilweise ungestraft oder mit milden Strafen aus einer Gerichtsverhandlung zu gehen und eine Einbindung der Ergebnisse dieser Untersuchung in verpflichtende Fortbildungsangebote der Richter. 4) Totgeburten sollen in Zukunft meldepflichtig sein und eine Nicht-meldung muss als Straftat gewertet werden. Damit kann ein totes Kind besser untersucht, und eine Lebend- oder Totgeburt rechtzeitig festgestellt werden. 5) Eine statistische Untersuchung, inwieweit Kinder besser vor Mißhandlung und Mord geschützt sind, wenn der leibliche Vater in der Familie wohnt 6) Umgehende Änderung des Grundgesetzartikels 6,4 zur Aufnahme des Schutzes der Vaterschaft gleichberechtigt zum bereits bestehenden Schutz der Mutterschaft auf Grundlage des ebenfalls im Grundgesetz verankerten Gleichheitsgrundsatzes. Ich beziehe mich in dieser Petition auch auf den Gender Mainstreaming Ansatz, in dem es ausdrücklich darum geht, Ungleichheit zwischen den Geschlechtern zu erkennen, entsprechende Statistiken zu erheben oder durch wissenschaftliche Untersuchungen Gleichstellungsbedarf ans Licht zu bringen. Quelle: http://www.bundestag.de/ausschuesse/a13/index.html Einige Zeilen darunter, steht: Ein Schwerpunkt ist die Förderung von Kindern und Familie und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Der Ausschuss setzt sich dafüer ein, Männer und Frauen gleichzustellen, alten Menschen ein selbständiges Leben zu ermöglichen und die jungen Menschen zu unterstützen und zu beteiligen. An sich ist das ein Widerspruch, zu sagen wir setzen uns für Männer und Frauen gleichzeitig ein und in der Headline schliessen Sie die Männer aus. Wir fühlen uns als Männer hiermit diskriminiert und bitten um dementsprechende Änderung. Die aktuelle Gesetzesänderung bzgl. Antidiskriminierung dürfte Ihnen bekannt sein. Mit der Bitte um Bestätigung meines Schreibens und vielen Dank für Ihre Änderung. i.A. P. Eisner, Dez. 06 keine Antwort
|