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http://www.welt.de/wams_print/article1920048/Regeln_fr_zweifelnde_Vter.html

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bitte Sie folgenden Leserbrief zu veröffentlichen:
Das BVerfG hat das Klärungsinteresse der Väter für "verfassungsrechtlich geschützt" erklärt.  Das BVerfG sieht das "informationelle Selbstbestimmungsrecht des Kindes" bei einem heimlichen Gentest als verletzt.

Es ist also nicht zum "Wohle des Kindes" dass der Vater seine Zweifel in einer einfachen Art und Weise beseitigt: durch einen Gentest. D. h., dass das BVerfG es als zum "Wohle des Kindes" angemessen sieht, dass es in mehrere, u. U. unnötige Gerichtsverfahren gezerrt wird. Die Einzigen die dabei etwas gewinnen sind die Anwälte und danach vielleicht Pflegeeltern oder Kinderheime, nachdem die Justiz die Familie erfolgreich auseinandergebracht hat. Daher kann die Erklärung des BMJ, dass "das neue Klärungsverfahren soll verhindern, dass es zu einer Zerrüttung im Verhältnis zum Kind kommt", nur als zynisch bezeichnet werden. Wer nämlich die Funktionsweise der Scheidungsindustrie kennt, weiß was auf eine Familie zukommt, in der Streit entsteht: die Anwälte und Gerichte sorgen dafür dass der Streit möglichst lange anhält.

Nur dann können viele der nun über 140000 Anwälte leben und überleben. Diese Regelung ist also nicht "zum Wohle des Kindes" sondern "zum Wohle der Anwaltschaft" gedacht.
Mit freundlichen Grüßen Michael Baleanu, 24.04.08



Wie die Stiftung Warentest erst kürzlich bekannt gab, müssen Sie die erhenwerten Gebührenbeauftragten der GEZ nicht in ihre Wohnung lassen und empfehlen sogar, sich erstens den Ausweis zeigen zu lassen und falls der Kontrolleur mit der Polizei droht, sollten Sie selbst zur Polizei gehen und Anzeige gegen ihn wegen Nötigung erstatten.

Meine Empfehlung geht noch weiter: Ich sage ihm deutlich, wenn er nicht binnen 15 Sekunden mein Grundstück verlässt, wende ich Gewalt an und zeige ihn wegen Hausfriedensbruch an.

Zur Erinnerung: Die GEZ nimmt 7 Milliarden Euro (plus Werbung) von uns ein.
Und für was bitte? (eis, 10.02.08)



Siehe Link: http://www.vorsicht-starke-worte.de/article.php?sid=513
oder:
http://www.akademie.de/private-finanzen/gez-und-
rundfunkgebuehren/tipps/gez_gebuehren/aktion-gez-freie-zone.html




Dieses Mail bekam ich gerade von einem Mitglied und veröffentliche es hier.

Auch mir hat das OLG in Frankfurt am Main noch kurz vor Jahresfrist in einem 10-seitigen Beschluß dargelegt, warum es mit dem Wohl unseres gemeinsamen Kindes nicht vereinbar ist bzw. dem Wohl meiner Tochter schadet, wenn es Umgang mit seinem Vater hat und ihren angeblich dem Einzelrichter vorgetragenen Wunsch den Vater nicht mehr sehen zu wollen gleich in diesem Beschluß umgesetzt. Dies schon gleich nach 8 Jahren juristischem Kampf um ein geregeltes Umgangsrecht.

Da haben sich die 3 Familienverbrichter aber alle Mühe gegeben; wahrscheinlich auch um einem Vater, der sich erdreistete mit einem Müllsack mit der Aufschrift ALS PAPA ENTSORGT bekleidet, 14 Monate lang vor dem Familienvernichtergericht in Frankfurt am Main jeden Donnerstag von ca. 08:00 bis 13:00 Uhr Mahnwache zu halten, an der selbst Polizisten im Polizeiauto im Schrittempo vorbeifuhren, mit aus dem geöffneten Fenster herausgestrecktem Arm und nach oben stehendem Daumen und "Weiter so, Männer, wir unterstützen euch" rufend, einen ordentlich auf die Mütze zu geben.

Aber dieser Vater wird niemals aufgeben, niemals. Dieses Schandurteil stärkt meinen Kampfeswillen gegen eine politisch gesteuerte Familienjustiz nur noch mehr, statt ihn zu schwächen.

Das Positive an diesem Urteil ist jetzt, daß der Weg nach Straßbourg zum Europ. Gerichtshof für Menschenrechte offen ist. Denn wie ja bereits vom Europ. Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg festgestellt wurde, "dass die Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht nicht als wirksame Beschwerde im Sinne des Artikel 13 der Konvention angesehen werden kann und ein Beschwerdeführer demnach nicht verpflichtet ist, von diesem Rechtsbehelf Gebrauch zu machen, auch wenn die Sache noch anhängig ist oder bereits abgeschlossen ist."

Wie hat einmal ein ebenfalls betroffener Vater so treffend gesagt:

Familienrichter sind wahre Akrobaten ! Sie sprechen permanent vom KINDESWOHL und treten es gleichzeitig mit Füßen.



Unterhalt nicht gezahlt: Gefängnisstrafe ganz knapp verhindert
29-jähriger Vater ging mit Erfolg in die Berufung / Späte Einsicht half ihm, den Kopf aus der Schlinge zu ziehen

Verden (wb). Gefängnis, weil er für seine beiden unehelichen Kinder (drei und sechs Jahre) keinen Unterhalt gezahlt hatte, das drohte einem 29 Jahre alten Angeklagten nach einem Prozess im Juni vor dem Amtsgericht Nienburg. Acht Monate ohne Bewährung lautete das Urteil.

Grund war eine Vorstrafe von sechs Monaten (mit noch laufender Bewährung) wegen der gleichen Straftat. Der Möbeltischler ging in die Berufung. Nun wurde der Fall vor dem Landgericht in Verden neu verhandelt.

Unmittelbar nach dem erstinstanzlichen Prozess hatte der Mann, der inzwischen in Bremen lebt, die Unterhaltszahlungen wieder aufgenommen. In Abstimmung mit dem Jugendamt Nienburg, zahlte er zunächst 200 Euro monatlich. Diese späte Einsicht half ihm jetzt den Kopf noch einmal aus der Schlinge zu ziehen. "Traurig, dass es immer erst eines solchen Urteils bedarf", so der Staatsanwalt später in seinem Plädoy er. Einen Freispruch wolle man gar nicht, erklärte der Verteidiger, er sei ja auch schuldig. Gleichzeitig gab der Jurist aber zu bedenken, dass es doch das wichtigste sei, dass die beiden in Nienburg lebenden Kindsmütter jetzt und künftig Unterhalt bekommen. Was jedoch wieder wegfallen würde, wenn sein Mandant im Gefängnis säße. Der habe die Prioritäten falsch gesetzt, allerdings auch nicht gezahlt, weil er schlichtweg nicht zahlen konnte.
Quelle:
Harke die Nieburger Zeitung, 22.10.07

Es scheint immer mehr in Mode zu kommen, dass die Gerichte nicht mehr zimmperlich sind und Väter ensperren, wenn die nicht Unterhalt zahlen. Dabei scheint es Ihnen völlig egal zu sein ob der Mann "leistungsfähig" ist oder nicht. Die Mutter zu fragen, ob sie denn nicht in die Arbeit gehen könnte, scheint den Familienrichter absurd. Zahlvater ohne Rechte eben in der BRD.
eis, Okt.07



 

 


















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