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So zockt man Männer ab!
Justiz - Gesetze
Geschrieben von: Eisner Peter   
Mittwoch, den 22. April 2009 um 10:45 Uhr
Sehr geehrte Damen und Herren,

falls Sie einmal den Unterhalt ihrer Ex kürzen möchten und bei Gericht eine
Abänderungsklage anstreben, so kann's Ihnen so gehen wie Peter B.
2 Minuten Verhandlung. Kosten 1604,- Euro für nix!
Der ehrenwehrte bayrische Richter sagte im O-Ton:
Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten trägt der Kläger. Streitwerthöhe: 10'116 Euro.
Ein toller Stundenlohn für die gegnerische Anwältin, die inkl. Fahrstrecke eine Stunde
beschäftigt war. Peter B. muss dafür einen Monat hart arbeiten. Seine Ex 34 Jahre alt und seit
über 8 Jahren zuhause, weiterhin nicht.

Kostenfeststezung


Ich würde lieber mit der italienischen Mafia zusammenarbeiten, als mit der
deutschen Familienjustiz! (Ist nur meine Meinung)
siehe auch: http://maennerpartei.eu/index.php/justiz/gesetze/75-unterhaltsgesetz
 
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