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Geschrieben von: Eisner Peter
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Mittwoch, den 22. April 2009 um 10:45 Uhr |
Sehr geehrte Damen und Herren,
falls Sie einmal den Unterhalt ihrer Ex kürzen möchten und bei Gericht eine Abänderungsklage anstreben, so kann's Ihnen so gehen wie Peter B. 2 Minuten Verhandlung. Kosten 1604,- Euro für nix! Der ehrenwehrte bayrische Richter sagte im O-Ton: Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten trägt der Kläger. Streitwerthöhe: 10'116 Euro. Ein toller Stundenlohn für die gegnerische Anwältin, die inkl. Fahrstrecke eine Stunde beschäftigt war. Peter B. muss dafür einen Monat hart arbeiten. Seine Ex 34 Jahre alt und seit über 8 Jahren zuhause, weiterhin nicht.

Ich würde lieber mit der italienischen Mafia zusammenarbeiten, als mit der deutschen Familienjustiz! (Ist nur meine Meinung) siehe auch: http://maennerpartei.eu/index.php/justiz/gesetze/75-unterhaltsgesetz |