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Auf meine Frage hin, was sich denn geändert hätte im Sorgerechtsverfahren auch für Unverheiratete, bekam ich von Horst Zaunegger folgende Antwort:
Hallo Peter,
Ich habe allergrößtes Verständnis für deinen, euren polemischen Stil. Es ist nicht mein Ding in diesem Thema so zu verfahren, bin allerdings auch bekanntermaßen vom Schicksal geküsst. Mein naiver Optimismus, sowie mein Glaube Argumente stünden über ausgedienten Ideologien, wandelt sich allerdings ebenfalls in Frustration. Nach dem Karlsruher Urteil meinen die Medien offensichtlich das Problem, dass natürlich im Plural Probleme sind, sei gelöst. Man könnte meinen, wir kriegen keinen Referentenentwurf mehr zu Gesicht. Nach den voraussichtlichen Mehrheiten innerhalb der Koalition, bedarf es auch eigentlich keines neuen Gesetzes mehr. Der von Karlsruhe geschaffene Ist - Zustand muss nur noch als Gesetz durch den Bundestag. Nichtmahls die kleinste Verbesserung, eine Antragslösung auf Jugendamtsebene, die der Antrag der Grünen bezweckt, wird umgesetzt werden. Es bedarf offenbar neuer Klagen in Strassburg, die wiederum neue Fakten zur Beanstandung als Grundlage haben. Fälle in denen die fehlende Ermittlung der Gründe unkooperativer Eltern vor Gericht, oder das Fehlen eines belastbaren, objektiven Kindeswohlmaßstabs an denen sich Kindschaftsrechtsverfahren messen lassen könnten, aber auch Schadensersatzklagen, weil das elterliche Umgangsrecht verletzt wurde, gilt es vorzutragen. Die Gleichstellungserfordernisse sind wirklich umzudrehen.
Ich argumentiere eigentlich immer aus der emanzipatorischen Sicht eines emanzipierten Mannes und dreifachen Vaters, der sich einbildet Emanzipation auch wirklich zu leben. Feminismus, der alten "Schule" möchte aber gar nicht umgesetzt werden. Irgendwie sinnt er eher nach Rache an denen, die das Patriarchat nicht zu verantworten haben, es ja selbst viel lieber abgeschafft wüssten. Es macht wirklich keinen Spaß mit dieser Ignoranz zu diskutieren. Ohnehin scheint es vor allen Dingen um Machtoptionen zu gehen.
Die fehlenden Kindeswohlmaßstäbe machen aus der Familienrechtssprechung einen zehntausendfachen Akt der Willkür.
Natürlich geht es um viel mehr als nur um das Sorgerecht.<
Das Straßburger Zaunegger Urteil verlangt nicht mehr als jetzt schon geschehen ist. Das Zaunegger Urteil erscheint mir als der einzige Zwang, der etwas geschehen lassen musste, in dieser einen Machtdispostionsoption von vielen. Meine Beschwerde hätte nicht erfolgreicher sein können, Sie konzentrierte sich auf einen dialektisch angreifbaren Fehlschluss des BVerfG Urteil vom 29.1.2003, nämlich der Begründung eine Einzelfallbeurteilung nicht zulassen zu müssen.
In der Praxis zeigt sich unmissverständlich, dass das Kindeswohl nicht der wichtigste Maßstab ist.
Das Kindeswohl fordert keine Kampfansage an das Doppelresidenzmodell.
Die Diskriminierung von Vätern als Eltern ist echt zum Heulen, vielleicht ist Polemisieren wirklich ein Ausweg.<
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LG, Horst Zaunegger
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