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Geschrieben von: Eisner Peter
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Freitag, den 07. Januar 2011 um 14:07 Uhr |
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Hallo liebe Freunde,
jüngst sprach ich mit einem nahmhaften EuGH Anwalt und wollte meinen eigenen Fall
hier vorbringen. Aufgrund der völligen Überlastung von Beschwerden über die deutsche Justiz
sah sich der Europäische Menschengerichtshof nun gezwungen, keine Einzelfälle mehr zuzulassen.
Das heisst: Du kämpft um Dein Recht, spendierst zig Anwälten und Gutachtern ihr zweites Häuschen,
wartest 7 Jahre auf den EuGH, die nehmen den Fall nicht an und kicken in wieder zurück ans
Amtsgericht Abzocking. So gehts weiter auch 2011 im Femi-Land der BRD.
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Geschrieben von: Eisner Peter
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Freitag, den 10. Dezember 2010 um 11:22 Uhr |
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Auf meine Frage hin, was sich denn geändert hätte im Sorgerechtsverfahren auch für Unverheiratete, bekam ich von Horst Zaunegger folgende Antwort:
Hallo Peter,
Ich habe allergrößtes Verständnis für deinen, euren polemischen Stil. Es ist nicht mein Ding in diesem Thema so zu verfahren, bin allerdings auch bekanntermaßen vom Schicksal geküsst. Mein naiver Optimismus, sowie mein Glaube Argumente stünden über ausgedienten Ideologien, wandelt sich allerdings ebenfalls in Frustration. Nach dem Karlsruher Urteil meinen die Medien offensichtlich das Problem, dass natürlich im Plural Probleme sind, sei gelöst. Man könnte meinen, wir kriegen keinen Referentenentwurf mehr zu Gesicht. Nach den voraussichtlichen Mehrheiten innerhalb der Koalition, bedarf es auch eigentlich keines neuen Gesetzes mehr. Der von Karlsruhe geschaffene Ist - Zustand muss nur noch als Gesetz durch den Bundestag. Nichtmahls die kleinste Verbesserung, eine Antragslösung auf Jugendamtsebene, die der Antrag der Grünen bezweckt, wird umgesetzt werden. Es bedarf offenbar neuer Klagen in Strassburg, die wiederum neue Fakten zur Beanstandung als Grundlage haben. Fälle in denen die fehlende Ermittlung der Gründe unkooperativer Eltern vor Gericht, oder das Fehlen eines belastbaren, objektiven Kindeswohlmaßstabs an denen sich Kindschaftsrechtsverfahren messen lassen könnten, aber auch Schadensersatzklagen, weil das elterliche Umgangsrecht verletzt wurde, gilt es vorzutragen. Die Gleichstellungserfordernisse sind wirklich umzudrehen.
Ich argumentiere eigentlich immer aus der emanzipatorischen Sicht eines emanzipierten Mannes und dreifachen Vaters, der sich einbildet Emanzipation auch wirklich zu leben. Feminismus, der alten "Schule" möchte aber gar nicht umgesetzt werden. Irgendwie sinnt er eher nach Rache an denen, die das Patriarchat nicht zu verantworten haben, es ja selbst viel lieber abgeschafft wüssten. Es macht wirklich keinen Spaß mit dieser Ignoranz zu diskutieren. Ohnehin scheint es vor allen Dingen um Machtoptionen zu gehen.
Die fehlenden Kindeswohlmaßstäbe machen aus der Familienrechtssprechung einen zehntausendfachen Akt der Willkür.
Natürlich geht es um viel mehr als nur um das Sorgerecht.<
Das Straßburger Zaunegger Urteil verlangt nicht mehr als jetzt schon geschehen ist. Das Zaunegger Urteil erscheint mir als der einzige Zwang, der etwas geschehen lassen musste, in dieser einen Machtdispostionsoption von vielen. Meine Beschwerde hätte nicht erfolgreicher sein können, Sie konzentrierte sich auf einen dialektisch angreifbaren Fehlschluss des BVerfG Urteil vom 29.1.2003, nämlich der Begründung eine Einzelfallbeurteilung nicht zulassen zu müssen.
In der Praxis zeigt sich unmissverständlich, dass das Kindeswohl nicht der wichtigste Maßstab ist.
Das Kindeswohl fordert keine Kampfansage an das Doppelresidenzmodell.
Die Diskriminierung von Vätern als Eltern ist echt zum Heulen, vielleicht ist Polemisieren wirklich ein Ausweg.<
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LG, Horst Zaunegger |
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Geschrieben von: Eisner Peter
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Dienstag, den 02. November 2010 um 11:46 Uhr |
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Offener Brief von Herrn Wolfsperger
Bundesministerium der Justiz Mohrenstraße 37 in 10117 Berlin
vs. Deutsche Scheidungsmafia
Sehr geehrte Damen und Herren,
es braucht wohl nicht viele Worte um das unsagbare Leid vieler betroffener Väter in diesem Land aufzuzeichnen. Der EuGH hat die BRD bereits mehrfach in die Schranken gewiesen. Nicht zuletzt sind es grottenschlechte Femi-Gesetze und Richter die täglich Rechtsbeugung begehen, nur weil sie allein erziehende Muttis nicht auf die Finger klopfen. Kindesentzug ist zur Normalität geworden und wird nicht geahndet.
Negativ Schlagwörter für Kinderarmut in der BRD sind:
- Umgangsboykott - Gutachtenvergabe (Dosendrückerspezl unter sich) - Neues Unterhaltsreformgesetz (ist der völlige Wahnsinn) - Sorgerecht nur auf Antrag - Jahrelange Scheidungsverfahren - Unterhalt bis 25 bei Studierenden - Vaterschaftstest nur gerichtlich und dann auch noch zahlen, wenn man nicht der Vater ist!
Und der größte Wahnsinn ist diese unglaubliche Resignation zum „Nichtstun“ seitens Politik und Justiz. Ich schäme mich ein deutscher sorgeberechtigter Vater zu sein, der seine eigene Tochter seit 10 Jahren nicht sehen darf.
Hochachtungsvoll
Eisner Peter Bundesvorsitzender |
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Geschrieben von: Eisner Peter
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Freitag, den 13. August 2010 um 09:30 Uhr |
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Leser erzählen. Hier die Geschichte von Günter Mühlbauer. Vielen Dank für die Veröffentlichung der Zeitung Papa-YA


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Geschrieben von: Eisner Peter
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Freitag, den 22. Mai 2009 um 08:43 Uhr |
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Ihr Schreiben vom: 27.04.09 vom Bundesjustizministerium zum Thema Unterhalt in der Anlage  Sehr geehrter Herr Dr. Heger, das was Sie schreiben, das glauben Sie doch selbst nicht so recht. Ich habe mittlerweile mit über 300 betroffenen Vätern in der BRD gesprochen und muss Ihnen leider mitteilen, dass die deutsche feministische Familienjustiz auf allen Ebenen komplett versagt hat. Ja, regelrecht nur daran interessiert ist, den Rahm abzuschöpfen und die Männer finanziell auszubluten zu lassen. Zu dieser Scheidungsmafia (mit einem Jahresvolumen von ca. 20 Milliarden Euro) zähle ich: Die Familiengerichte und ihre Hilfssheriffs die Gutachter, z. T. Verfahrens-/Umgangspfleger,dann die ca. 30'0000 Anwälte mit Fachrichtung Familienrecht und nicht zuletzt die Jugendämter, die wohl den schlechtesten Ruf aller Behörden innehaben. 600'000 strittige familiengerichtliche Verfahren/a tragen ihren Beitrag dazu? Sie mögen das neue Unterhaltsrecht für gut befinden. Insider werden Ihnen das Gegenteil vorwerfen und sogar als die größter Frechheit der dt. Justiz ankreiden, weil keinerlei Rechtsfrieden damit zustande kommt und abermals geht es nur darum, dass die 160'000 Advokaten mit ihren Schützlingen vor Gericht ziehen und Geld abzocken. Mit Gummiparagrafen wie Billigkeit od. Erwerbsobliegenheit wird hier Volksverhetzung betrieben. Gleiches sehe ich auch bei den priv. Vaterschaftstests, die mittlerweile unter Strafe von bis zu 5000 Euro verboten sind. Das mal im Klartext: Ein Vater will wissen, ob er der wirkliche Vater ist und dann darf er das nur mit einem Gerichtsbeschluss einklagen. Und wenn er merkt, dass ihn seine Frau "beschissen" hat, dann wird die auch nicht zu Rechenschaft gezogen und er muss weiterhin Kindesunterhalt zahlen. Welch ein perfider Wahnsinn in diesem Land. Ich verstehe mittlerweile ganz gut, dass einige dt. Väter komplett durchdrehen und sich, ihre liebsten Kinder und die Ex umbringen, weil der Druck von Kindesentzug, den miesen Anwalts-/Gerichtsschreiben und dem Nichtwissen, wie lange man für die Ex-Frau zahlen muss, einen wahnsinnig macht. |
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Geschrieben von: Eisner Peter
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Mittwoch, den 22. April 2009 um 10:45 Uhr |
Sehr geehrte Damen und Herren,
falls Sie einmal den Unterhalt ihrer Ex kürzen möchten und bei Gericht eine Abänderungsklage anstreben, so kann's Ihnen so gehen wie Peter B. 2 Minuten Verhandlung. Kosten 1604,- Euro für nix! Der ehrenwehrte bayrische Richter sagte im O-Ton: Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten trägt der Kläger. Streitwerthöhe: 10'116 Euro. Ein toller Stundenlohn für die gegnerische Anwältin, die inkl. Fahrstrecke eine Stunde beschäftigt war. Peter B. muss dafür einen Monat hart arbeiten. Seine Ex 34 Jahre alt und seit über 8 Jahren zuhause, weiterhin nicht.
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Geschrieben von: RA I. Alberti
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Montag, den 30. März 2009 um 17:26 Uhr |
„So ein Missbrauchsvorwurf ist gar nicht selten“ Ingo Alberti, Anwalt für Familien- und Strafrecht aus Delbrück (Nordrhein-Westfalen) erklärt, was passiert, wenn Männer zu Unrecht bei einem Scheidungsverfahren des Missbrauchs an ihren eigenen Kindern verdächtig werden. Wie oft wird Vätern in familiengerichtlichen Verfahren Missbrauch der eigenen Kinder vorgeworfen?
Genaue Zahlen dazu gibt es nicht. Vor über zehn Jahren hat Siegfried Willutzki, ehemaliger Präsident des Deutschen Familiengerichtstages, erklärt, dass dieser Vorwurf in 40 Prozent der Fälle erhoben werde, in denen Eltern heftig um das Sorge- oder Umgangsrecht streiten. Diese Fälle machen wiederum rund 20 Prozent aller Sorge- und Umgangsrechtsverfahren aus. Und wie oft stimmt der Vorwurf? Das ist so selten der Fall, dass er bei Richtern nach meinen Beobachtungen eher müdes Gähnen als Ermittlungseifer auslöst. Das ist natürlich fatal, wenn der Vorwurf ernst gemeint ist. Wann muss man wirklich Verdacht wegen Missbrauchs schöpfen? Die beste Vorsorge ist, wenn beide Eltern nach der Trennung weiter für das Kind verantwortlich sind und eine enge Bindung zu ihm pflegen. Solche Eltern werden Verhaltensänderungen am Kind bemerken – sie sind ein wichtiges Indiz dafür, dass etwas nicht stimmt. In Bezug auf Kindesmissbrauch allgemein kann man defintiv sagen: Die Täter sind in den seltensten Fällen leibliche Väter. Eher Stiefelternteile, Onkel oder Nachbarn. Und warum werden dann Väter überhaupt so oft verdächtigt? Einerseits sind tatsächlich Ängste bei den Müttern vorhanden, andererseits werden Väter beschuldigt, um ihnen die Kinder zu entziehen. Die Mütter gewinnen dadurch Zeit, um den Partner auszugrenzen. Das kann Vorteile bringen: Richter lassen meist das Aufenthaltsbestimmungsrecht bei der Mutter, selbst wenn sich der Vorwurf als ungerechtfertigt erweist. Wie können Männer sich schützen? Gar nicht. Steht der Vorwurf im Raum, ist die Unschuldsvermutung ausgehebelt. Am Ende spielt es keine Rolle mehr, ob ein Freispruch erfolgt. Der Mann ist dann bereits persönlich, beruflich und psychisch ruiniert. Rechtsanwalt Ingo Alberti von-Galen-Str. 13 33129 Delbrück Mobiltel.: 0178 7987802 Internet-FAX: 032 121012879 http://www.rechtsanwalt-alberti.de
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Geschrieben von: Eisner Peter
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Donnerstag, den 19. März 2009 um 09:43 Uhr |
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Unsere Meinung zum neuen BGH Urteil / Unterhaltsrecht
Sehr geehrte Damen und Herren vom Bundesgerichtshof,
das Sie die verfehlte Politik von Merkel und Co. weiterhin ausbaden müssen ist nun mal so. Aber wieder haben Sie mit Ihrem Urteil bewiesen, dass Sie nie und nimmer an einer sauberen transparenten Lösung im Unterhaltsrecht interessiert sind. |
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