Sehr geehrte Damen und Herren, folgendes Mail bekamen wir heute rein:
........Verfügung über das Sparguthaben bis zu seinem Tode vorbehalten will (BGH, vom 18. Januar 2005, Az. X ZR 264/02).
LASST EUCH NICHT INS BOCKSHORN JAGEN !!! SELBST HOCHRANGIGE JURISTEN SPRECHEN INZWISCHEN VOM NIEDERGANG DES RECHTSSTAATES !!!
Solidarische Grüße Thomas
Dazu empfehle ich folgendes: Schauen Sie sich die Rückseite Ihres Personal(Personen!)ausweises einmal an:
Und sicher haben Sie auf Ihrem Bundes personal ausweis schon lange den gehörnten Teufel den Baphomet entdeckt und kennen seine Bedeutung oder?
Link: http://www.rafa.at/11_bapho.htm
oder noch besser Sie lesen das Buch:
http://www.j-k-fischer-verlag.de/deutschlandprotokoll.html
Deutschland ist nach wie vor Besatzungsmacht, weil es keinen Friedensvertrag gibt. Das ist mit einem Rechtsstaat ohne Souveränität zu vergleichen. Die bay. Polizei bildet schon aus im Umgang mit Handgranaten. - Ist kein Witz!
Sehr geeherte Damen und Herren, hier ein Beitrag von Dr. med Kleinteich.
Offner Brief an Frau Zypries
Die deutsche Justiz entfernt sich unter dem Vorwand der richterlichen Unabhängigkeit zum Teil gravierend von Ihrer Bindung an Recht und Gesetz. Das führt zu Justizopfern, die meist den Rechtsbrüchen hilflos ausgeliefert sind. Eine größere Zahl von individuellen Formen des Widerstandes in der Bevölkerung ist noch ungenügend organisiert.
Offener Brief an die Bundesjustizministerin Brigitte Zypries:
Die unkontrollierte deutsche Justiz
Frau Bundesministerin Brigitte Zypries
Bundesministerium der Justiz
Mohrenstraße 37
10117 Berlin
Sehr verehrte Frau Bundesministerin,
ich erlaube mir, Sie höflichst zu einer Problematik anzusprechen, von der hunderttausende Bürger betroffen sind.
Bekanntlich unterliegen alle Staatsbürger und ebenso alle Institutionen unseres gesellschaftlichen Lebens Kontrollen. Die Kontrolle einer staatlichen Gewalt durch eine andere Gewalt ist ein Wesensmerkmal rechtsstaatlicher Demokratie. Fehlverhalten einer Gewalt wird somit von anderen Gewalten erfasst. Die Gewalt Justiz rügt und urteilt über alle Gewalten.
Die als rechtsstaatlich ausgewiesene Demokratie in Deutschland enthält jedoch einen grundsätzlichen Defekt: eine wirkliche Kontrolle der Justiz selbst gibt es nicht. Das erlaubt Richtern Fehlverhalten: von irrtümlich über grob fahrlässig bis unvorstellbar vorsätzlich.
- 1 - In Deutschland muss ein erheblicher Anteil des Volkes die Folgen richterlicher Entscheidungen durchleiden, die auf Willkür, Grundrechts- und sonstigen Rechtsverletzungen sowie auf der Abkehr von seit Jahren gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung beruhen.
Auch ich muss seit anderthalb Jahrzehnten die Folgen einer willkürlich, rechtsbeugend und grundfalsch entschiedenen Unterhaltssache erdulden. Das spiegelt unter unmittelbarem Einbezug von 30 Rechtsanwälten und von 27 Richtern ein exemplarisches Sittenbild unserer heutigen Justiz wider.
Von Gerichten geschaffenes Unrecht wird nahezu immer mit richterlicher Unabhängigkeit gerechtfertigt. Diese, keiner wirksamen Kontrolle unterliegende Unabhängigkeit ist stets höherrangiger gewertet als richterliche Bindungen an Recht und Gesetz.
Warum nur brauchen sich in Deutschland Richter weder an Grundrechte noch an Gesetze zu halten ?
Warum nur dürfen in Deutschland Richter ungehindert und unbeschadet das Recht beugen und schwerwiegend zum Unrecht verkehren ?
Warum nur gibt es in Deutschland keine wirksamen Kontrollen über die Gewalt Justiz; also, keine wirksamen Kontrollen der Gerichte durch vom Volke gewählte Gremien, die von der Justiz unabhängig sind ? Das ist in anderen, wirklich demokratischen Staaten doch längst gebräuchlich.
Die heute formell bestehenden Kontrollen der deutschen Richter, z.B. Dienstaufsicht, können in Wahrheit idR nicht wirkungsvoll sein und schon gar nicht wirkungsvoll Sanktionen gegen richterliche Verfehlungen ergehen lassen.
- 2 - Das deutsche Volk leidet unter der heutigen Justiz. Viele Bürger reagieren mit depressivem Leistungsmangel.
Meine Fragen sind ein Aufschrei aberzehntausend Betroffener:
Wann endlich sprechen deutsche Gerichte in Bindung an die bestehenden Gesetze Recht und
Wann wird die deutsche Justiz demokratisch kontrollierbar zum Schutze der Bürger vor grauenvollen Willkür- und Rechtsbeugungsübergriffen mancher Richter sein ?
Mit der höflichen Bitte um eine kurze Rückantwort bin ich mit vorzüglicher Hochachtung.
Dr. med. B. Kleinteich
Hauptstraße 305
44649 Herne
Tel./Fax 02325/79 43 99
eMail: bernd-kleinteich@t-online.de
Facharzt für Chirurgie Facharzt für Kinderchirurgie Facharzt für Pädiatrie
5. April 2008
Sehr geehrte Damen und Herren, es würde mich freuen,
wenn Sie folgenden Leserbrief zum o. g. Artikel:
veröffentlichen könnten: Hier wird ein Lob auf ein Gericht gesprochen, dass im Jahr
2007 nicht einmal 1,9% der eingegangenen Verfassungsbeschwerden bearbeitet hat.
Es belegt ja selbst die hohe Zahl der Nichtannahmen unter
Der Verdacht, dass in mindestens 98% der Fälle die Menschen- und Grundrechte auf
der Strecke bleiben, wird durch Fälle belegt, in denen das Menschenrechtsgerichtshof
in Strassbourg die Entscheidungen des BVerfG angegriffen hat (Fälle wie Haase und
Görgülü). Ausserdem scheinen Sie das Rechtssystem nicht begriffen zu haben. Die
Tatsache, dass NUR knapp 6000 Eingänge beim BVerfG zu verzeichnen sind, beruht
nicht auf der Tatsache, dass die unteren Instanzen sich angeblich an das Gesetz halten
(gemäß §25 DRiG sollten sie das tun). Vielmehr werden Rechtsuchende durch den
herrschenden Anwaltszwang in die Knie gezwungen: da Anwaltsgebühren in der
zweiten bzw. dritten Instanz so hoch sind, kann sich kaum einer die weitere Verfolgung
seiner Rechte leisten. Und da diese Rechtsuchende den Rechtsweg nicht einhalten
können, bleibt ihnen die Anrufung des BVerfG verwehrt. Eine weitere Hürde sind die
fehlenden Rechtsbehelfsbelehrungen in Zivilverfahren, zusammen mit dem
Rechtsberatungsgesetz. In vielen Fällen müssen die Rechtsuchenden nur auf die
Angaben ihrer Rechtsanwälte vertrauen. Unabhängiger juristischer Rat ist ja nicht
erlaubt, aufgrund des Rechtsberatungsgesetzes. "Immer mehr Mandanten beklagen
sich über die schlechte Arbeit ihrer Anwälte. Fristenversäumnisse, Gebührenschinderei,
Falschberatung, Kungelei unter den Juristen bis hin zum offenen Verrat der
Mandanteninteressen."
Und wenn der Anwalt nicht will, bleibt der Mandant auf der Strecke. "Bei der zu
beobachtenden Neigung mancher Amtsrichter zu einer Kadijurisdiktion" (Baur, NJW
1987, Heft 42, 2636 um nur ein Zitat herauszugreifen) kann niemand ernsthaft glauben,
dass kein größerer Bedarf an Überprüfungen durch das BVerfG bestehen würde, zumal
die Neigungen mancher Amtsrichter offensichtlich keinerlei Kontrolle unterliegen. Daher
sind die seltenen Urteile des EUMRGH gegen Deutschland kein Hinweis auf ein
qualitätsgesichertes Rechtssystem, sondern auf einen effektiven Schutz der Justiz, von
ihr begangene Menschenrechtsverletzungen durch das EUMRGH prüfen zu lassen.
Denn, um ein Verfahren vor dem EUMRGH prüfen zu lassen, muss der nationale
Rechtsweg ausgeschöpft sein. Da dies an finanziellen Hürden oder schlechter Beratung
scheitert, bleiben die Menschenrechte zwangsläufig auf der Strecke. Sie freuen sich
über Frau Jutta Limbach als Beisitzerin im Weisenrat des EUMRGH. Frau Limbach war
von 1994 bis 2002 die Präsidentin des BVerfG. In ihrer Amtszeit fiel z. B. die
Entscheidung des BVerfG (Beschluss vom 31. Juli 2001, 1 BvR 1174/01) im Fall Görgülü,
die dann vom EUMRGH 2004 kassiert wurde. Ich zitiere hier nur den ausgeschiedenen
Präsidenten des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EMRG), Luzius
Wildhaber: "Deutschland solle sich "näher mit dem System der
Menschenrechtskonvention befassen", sagte Wildhaber im Gespräch mit der
Nachrichtenagentur AFP. Es gebe offensichtlich "einige Wissenslücken", auch bei