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Sehr geehrter Damen und Herren,
habe seit Jahren Kontakt mit einer Betreiberin von  "ungesundleben", die auch meine Streitereinen mit dem Landesjugendamt  und dem Justizministerium  bis 2006 schön dokumentiert hatte.
Zwar funktionieren die Links nicht mehr, aber der Vorgang und die Grundlagen sind recht schön beschrieben:
http://www.ungesundleben.org/ungesund/index.php/Jugendamt_und_Familiengericht
Vielleicht legen Sie ja einen Link.
Mit freundlichen Grüßen W. M. (31.03.08)



Fall Lea-Sophie: Schweriner Sozialdezernent muss Jugendamt abgeben
10. Januar 2008 Schwerin

Sieben Wochen nach dem Hungertod der fünfjährigen Lea-Sophie gibt es nun erste
personelle Konsequenzen in den Behörden. Der Schweriner Sozialdezernent Hermann Junghans (CDU) muss das Jugendamt aus seinem Verantwortungsbereich abgeben.
Auch die Leitung des Jugendamtes wurde ausgetauscht.

Damit solle das Vertrauen in das in die Kritik geratene Amt wiederhergestellt werden,
teilte die Stadtverwaltung am Donnerstag mit . Mitarbeiter des Amtes sollen Hinweisen auf eine Vernachlässigung des später verhungerten Mädchens nicht genügend nachgegangen sein. Junghans hatte jedoch wiederholt Fehler in der Arbeit des Jugendamtes bestritten. Das Amt kommt nun in den Geschäftsbereich des Dezernenten für Bauen, Ordnung und Umwelt, Wolfram Friedersdorff (Linke).

Nach Recherchen unserer Zeitung hat das Jugendamt gegen eigene Vorschriften verstoßen. Protokollnotizen mit Hinweisen auf eine Gefährdung des Kindes seien nicht in eine Akte aufgenommen worden. Nach Gesprächen mit Großeltern und Eltern hätten drei Mitarbeiter Monate vor dem Tod des Mädchens unabhängig voneinander notiert: Lea-Sophie habe „Angst“, die Familie „igelt sich ein“, die „sprachliche Entwicklung“ des Kindes sei verzögert,
es sei nicht zu den ärztlichen U-Untersuchungen gebracht worden und „sehr mager“.

Die Mitarbeiter hätten ihre Erkenntnisse nicht nach der geltenden Dienstanweisung aufgearbeitet.. D ie Gesprächsnotizen seien „nicht als gewichtige Anhaltspunkte“ eingestuft worden, zitierte die Zeitung den Sozialdezernenten Hermann Junghans (CDU).

Die Stadtverwaltung kündigte einen Abschlussbericht zum Fall Lea- Sophie für den 31. Januar an. Der Bericht soll von externen Sachverständigen bewertet werden. Weitere Entschei-dungen würden dann auf dieser Grundlage getroffen, hieß es. (Mailverteiler)



Damit Sie wissen wo Ihre Steuergelder hingehen.


Das Bundesministerium für Frauen, Kinder, Senioren und Jugend erarbeitete eine Broschüre mit sage und schreibe 1111 DIN A 4 Seiten über:

Eine repräsentative Untersuchung zu Gewalt gegen Frauen in Deutschland
Im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Selbst im Namen des Ministeriums kommt das Wort Mann gar nicht vor und eine Untersuchung über Männer scheint ohnehin nicht notwendig zu sein, denn die sterben auch viel früher als Frauen. Wie lange mussten wohl ausschließlich Frauen an dieser Untersuchung arbeiten bis man 1111 Seiten zusammenbringt?

Erst vor Kurzem sagte dieses Frauen-Ministerium öffentlich aus, dass jeder 7. Deutsche und jeder 3. Türke sein Frau körperlich misshandelt. Auf die Frage nach dem Quellenbezug bekam die Männerpartei selbstverständlich keine Aussage.
Wir bleiben drann!!


Download dieser Untersuchung, allerdings über 8 MB groß.
Falls es irgend Jemanden gibt in der BRD, der so viel Zeit hat und es liest, der so soll doch bitte so nett sein und uns informieren, was drinn steht.

Hier runterladen.

Einer von uns hat es nunmehr gelsen (Nov. 07) und legt ganz klar fest, dass die Angaben so vom Ministerium nicht stimmen. Bitte lesen Sie die Kurzfassung als pdf / Htm Dokument, gesendet an den Reporter Hanischdörfer von Herr Michael Baleanu, als Verfasser.

Kurzfassung als pdf - datei
Kurzfassung als html - datei


Heimlich, still und leise bekam Deutschland seine eigene "F B I"

genannt Bundespolizei (Deutschland) = Auffanggesellschaft für den ehemaligen Bundesgrenzschutz
Das Bundespolizeigesetz. Institut für Bürgerrechte & öffentliche Sicherheit e.V. ...
de.wikipedia.org/wiki/Bundespolizei_(Deutschland)

Die Bundespolizei (BPol) ist eine Polizei des Bundes in der Bundesrepublik Deutschland und gehört zum Geschäftsbereich des Bundesministerium des Innern - und damit direkt W. Schäuble unterstellt ( http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bgsg_1994/index.html )

http://bundesrecht.juris.de/bgsg_1994/__70.html
§ 45 Betreten und Durchsuchung von Wohnungen
(1) 1Die Bundespolizei kann eine Wohnung ohne Einwilligung des Inhabers betreten und durchsuchen, wenn
1. Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß sich in ihr eine Person befindet, die nach § 25 Abs. 3 vorgeführt oder nach § 39 in Gewahrsam genommen werden darf,
2. Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß sich in ihr eine Sache befindet, die nach § 47 Nr. 1 sichergestellt werden darf, oder

§ 70 Einschränkung von Grundrechten
1Die Grundrechte der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes), der Freiheit der Person (Artikel 2 Abs. 2 Satz 2 des Grundgesetzes) und der Freizügigkeit (Artikel 11 Abs. 1 des Grundgesetzes) werden nach Maßgabe dieses Gesetzes eingeschränkt.
2Das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) wird durch die §§ 45 und 46 eingeschränkt.

Ebenso wie das amerikanische FBI zugeben musste, schon seit Jahren neben dem Abhören von Telefonaten auch auf illegaler Weise mit Trojanern Computerfestplatten durchsuchte und weiterhin durchsucht, ist bekannt, dass Otto Schily & W. Schäuble seit 2005 ebenfalls ohne Gesetzes- und Rechtsgrundlage mit Trojanern Computerfestplatten durchsuchen ließ - aber Illegalität existiert für eine BP / FBI oder Politiker nicht.
Inzwischen ist der Bundesbürger eingekesselt von BND, BKA, LKA, BP und örtlicher Polizei, welche straffrei jede Verfassung (FBI) bzw. Grundgesetz brechen dürfen.

Abgehört: Eine Million Telefonate allein in Berlin
Rund eine Million Telefongespräche wurden im vergangenen Jahr allein in Berlin abgehört. Die meisten Telefonüberwachungen wurden bei Verdacht auf Drogendelikte gezählt. Die Zahlen sind im Vergleich zum Vorjahr immens gestiegen. Laut einem Bericht der "Berliner Morgenpost" hat die Berliner Polizei im vergangenen Jahr fast eine Million Telefongespräche abgehört. Nach Angaben der Justizverwaltung wurden zur Aufklärung von Straftaten im Jahr 2007 die Telefonate von 1100 Berlinern mitgehört, im Jahr zuvor waren es noch 540, also weniger als die Hälfte.
"Geringer Anfangsverdacht"
Die Zahlen sind geradezu explodiert. Das gilt auch für die Zahl der Verfahren, in denen die Telefonüberwachung eine Rolle spielte. Im Jahr 2006 kam in 113 Verfahren die Telefonüberwachung zum Einsatz, ein Jahr später waren es bereits 178 Verfahren. Die derart gestiegenen Zahlen sorgten für Kritik, beispielsweise beim Berliner Strafverteidiger Peter Zuriel. Zuriel sagte laut Morgenpost, mittlerweile reiche ein "ganz geringer Anfangsverdacht, um grundrechtswidrig in die Privatsphäre einzudringen". Krasse Verdächtigungen
Unter anderem war dem Bericht zufolge ein Soziologe der Berliner Humboldt-Universität wochenlang abgehört worden, weil sich Formulierungen aus seinen Veröffentlichungen in Bekennerschreiben einer militanten Gruppe wiederfanden.





















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